Aktuelle Informationen zur Arbeit des Landtags in der Corona-Pandemie

(Stand: 01.05.2022)

Die Regelungen zur Eindämmung der Pandemie werden regelmäßig dem Infektionsgeschehen angepasst.

Die aktuelle Infektionslage erlaubt es auch im Landtag, die verpflichtenden Maßnahmen weiter zurückzufahren und der Eigenverantwortung einer jeden und eines jeden noch mehr Raum zu überlassen. Deshalb ist die 8. Anordnung und Dienstanweisung vom 31. März 2022, die zuletzt noch rechtlich verpflichtende Maßgaben enthielt, mit Wirkung ab dem 1. Mai 2022 in Gänze aufgehoben.

Damit entfallen ab dem 1. Mai 2022 die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske (unabhängig davon, ob FFP2-Maske oder medizinische Gesichtsmaske) und die 3G-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie für Einzelbesucherinnen und -besucher und Besuchergruppen. Es gelten insofern derzeit keinerlei pandemiebedingten Zutrittsbeschränkungen mehr.

Dennoch wird allen Beteiligten weiterhin dringend empfohlen, die bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen – je nach eigener Einschätzung der Situation – insbesondere der Sicherheitsabstand von 1,5 m, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die regelmäßige Testung.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage finden Sie auf der ►Seite der Bayerischen Staatskanzlei.

Randspalte

Landtags-Initiativen zu Corona

Einen Überblick zu allen Initiativen und Beschlüssen des Bayerischen Landtags zur Corona-Pandemie finden Sie

hier

Corona-Anordnungen

Seitenanfang