Abgeordnetenrechtskommission hat sich neu konstituiert

Gremium tagte zum ersten Mal in der neuen Legislaturperiode

Am 2. April 2019 wurden die Mitglieder der Abgeordnetenrechtskommission der 18. Legislaturperiode einstimmig vom Plenum des Bayerischen Landtags berufen. Gestern fand im Maximilianeum die erste Sitzung dieser Kommission statt.  Neben der Wahl der Vorsitzenden wurde eine Änderung des Bayerischen Abgeordnetenrechts diskutiert.

Acht Mitglieder waren bereits in der vergangenen Wahlperiode Teil des Gremiums, neu als neuntes Mitglied ist Stephanie Spinner-König, Vizepräsidentin der IHK München und Oberbayern. Der Politikwissenschaftler Prof. Heinrich Oberreuter wurde wiederholt einstimmig an die Spitze der Kommission gewählt. Stellvertretende Vorsitzende ist Hildegund Holzheid, frühere Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Inhaltlich beraten wurde in der ersten Sitzung der Entwurf zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetenrechts. Bis auf die AfD-Fraktion haben sich alle anderen Fraktionen dem Gesetzentwurf angeschlossen, der am 10. April in der ersten Lesung im Plenum beraten werden soll. Nach den Beratungen des Gesetzesentwurfs im Ausschuss soll dieser am 15. Mai in der Vollversammlung verabschiedet werden. Laut dem Vorsitzenden Prof. Heinrich Oberreuter schätzt die Kommission die geplante Änderung des Abgeordnetenrechts als „gerecht, angemessen und praktikabel“ ein.

Zu den Kernthemen des diskutierten Änderungsentwurfs gehören die Diätenanpassung und die Erhöhung der Sicherheit der elektronischen Kommunikation unter den Abgeordneten.

Der Landtag muss in den ersten sechs Monaten der Legislaturperiode über die Anpassung der Diäten für die gesamte Wahlperiode entscheiden. Fast alle Fraktionen haben sich für die Fortführung der Indexierungslösung ausgesprochen, wie sie sich bereits in den letzten fünf Wahlperioden bewährt hat. Einer Fortführung der Indexierungslösung stimmt die Kommission zu.

Neu soll insbesondere auch die Möglichkeit der Nutzung eines sicheren Cloud-Dienstes sein, der vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Mandatsausstattung soll das auch im Gesetz verankert werden. Denn gegenwärtig sind auch Institutionen und Behörden nicht vor Hacker-Angriffen gefeit. Entsprechende Angriffe auf den Bayerischen Landtag könnten eine Bedrohung für die parlamentarische Ordnung darstellen. Es steht wesentlich im Interesse des Bayerischen Landtags, dass die Abgeordneten zusammen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sichere Arbeitsumgebung nutzen können. Die Synergie- und Sicherheitsaspekte nahm das Gremium vollumfänglich an.

Die Kommission, die im Bayerischen Abgeordnetengesetz gesetzlich verankert ist, beschäftigt sich mit zentralen Angelegenheiten des Parlamentarischen Mandats und auch damit verbundenen sensibleren Fragestellungen. Die Mitglieder aus den Bereichen Wirtschaft, Politikwissenschaft und Recht sind bei Angelegenheiten des Abgeordnetenrechts wichtige Rat- und Impulsgeber des Bayerischen Landtags.

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