Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Bayern e. V.
Kardinal-Döpfner-Str. 8
80333 München
089 9090025-0
kontakt@adfc-bayern.de
www.bayern.adfc.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Zweck des Vereins ist die Förderung der Unfallverhütung, der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, des Natur- und Umweltschutzes, der Landschaftspflege und des Sports. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung des Radverkehrs und die Vertretung der Belange der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen im Interesse der Allgemeinheit verwirklicht; ferner durch Werbung und sonstige geeignete Maßnahmen für die stärkere Nutzung des Fahrrades; sowie durch die Beratung der Bevölkerung im Gebrauch von Fahrrädern und Unterstützung durch Informationen und sonstige Dienstleistungen.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Frau Bernadette Felsch
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
33000
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Frau Ursula Feyrer-Ziob
Herr Rauno Fuchs
Herr Klaus Helgert
Herr Paulus Guter
Frau Maria Deingruber
Frau Martina Kiderle
Frau Petra Husemann-Roew
Frau Vera Konrad
Frau Martina Wermuth
Herr Vitus Stürber
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
10001 - 20000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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