Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
ChemDelta Bavaria
Chemiepark Gendorf, Industrieparkstr. 1
84504 Burgkirchen
info@chemdelta-bavaria.de
www.chemdelta-bavaria.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
ChemDelta Bavaria ist eine Regionalinitiative des Bayerischen Chemiedreiecks und ist das Sprachrohr der Chemieunernehmen im südostbayerischen Chemiedreieck gegeüber der Öffentlichkeit, der Politik und den Medien. Themen sind vor allem die regionalen oder besonders wichtigen Angelegenheiten der Unternehmen. Dazu gehörten insbesondere Verkehrsinfrastruktur (Bahn, Straße), Energieversorgung (Strom, Wasserstoff, Gas, etc.), etc. Das übergeordnete Ziel von ChemDelta Bavaria ist die Sicherung und der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsregion. Dass dies im Einklang mit den Menschen und der Umwelt erfolgt ist ChemDeltaBavaria besonders wichtig.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
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Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
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Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Dr. Bernhard Langhammer
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
40001 - 50000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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