Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Frankenwaldverein e.V.
Karlsgasse 7
95119 Naila
09282 3646
info@frankenwaldverein.de
www.frankenwaldverein.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Leitsatz Der Frankenwaldverein pflegt eine ganzheitliche Denkweise, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Menschen in einer Kulturlandschaft. Wir fördern mit all unseren Tätigkeiten durch unsere Verankerung in breiten Schichten der Bevölkerung das Verständnis für die Heimat, insbesondere für Natur und Kultur. Unsere Aktivitäten sind auch darauf ausgerichtet, Mitglieder für den Frankenwaldverein zu gewinnen. Ziele Unsere Ziele sind attraktive und informative Aktivitäten, die ein unmittelbares Erleben in der Natur vermitteln und sich an den heutigen und künftigen Bedürfnissen der Menschen ausrichten. Gleichen Rang hat für uns die Bewahrung der Schönheit und Eigenart unserer Landschaft sowie der Erhalt der bestehenden Kulturgüter. Wir gestalten und betreuen ein Wanderwegenetz, das den Schutz der Natur und die Erlebnisbedürfnisse des Wanderers in vorbildlicher Weise verbindet. Tätigkeiten Wir führen erlebnisorientierte Wanderungen durch, um natur- und heimatkundliche Besonderheiten und die landschaftliche Schönheit des Frankenwaldes, seiner angrenzenden Gebiete und weiterer europäischer Natur- und Kulturräume zu vermitteln. Durch Information und praktische Arbeit schützen und pflegen wir die heimatliche Natur und Kultur und fördern die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt. Wir markieren und betreuen unser Wegenetz, unterhalten unsere Wanderheime und unsere Aussichtstürme als Dienstleistung für den Wanderer und die Öffentlichkeit. Wir gestalten Wanderwege nach gesetzlichen Vorgaben. Kompetenz Unsere Angebote werden durch ehrenamtliche Wanderführer/innen durchgeführt, deren Kompetenz wir durch umfassende, staatlich anerkannte Ausbildung fördern. Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in Naturschutz, Kultur- und Heimatpflege sowie Wegebetreuung fördern wir durch zielgerichtete Fort- und Weiterbildungsangebote. Weitere Bildungsangebote bestehen für Jugend- und Familienarbeit sowie zur Führung unserer Ortsgruppen. Bei der Erfüllung der Bildungsarbeit bedienen wir uns auch der vom Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine angebotenen Veranstaltungen. Organisation Wir arbeiten mit einer erprobten, flexiblen und leistungsfähigen Verwaltungsstruktur. Die Fachbereiche ergänzen diese schlanke Grundstruktur. Dabei steht im Mittelpunkt die grundsätzliche und aufgabenbezogene Vernetzung aller Fachbereiche. Die Selbständigkeit und die Förderung der Eigeninitiative unserer Ortsgruppen haben für uns einen hohen Stellenwert. Kooperation Wir sind offen für die Zusammenarbeit mit allen Vereinen, Verbänden und Institutionen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Roland Wolfrum
Herr Stefan Münch
Herr Florian Schaller
Herr Christian Ruppert
Herr Günter Demmig
Herr Wolfgang Gluth
Frau Julia Herold
Frau Julia Rubsch
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
10000
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Roland Wolfrum
Herr Stefan Münch
Herr Florian Schaller
Herr Christian Ruppert
Herr Günter Demmig
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
- Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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