Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Gemeinsamer Elternbeirat der städtischen Horte und Tagesheime und der Hortkinder in städtischen Kooperationseinrichtungen und Kindertageszentren der Landeshauptstadt München (GEBHT)
Ledererstr. 17
80331 München
015256882873
info@gebht.musin.de
www.gebht.musin.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Vertretung der Interessen der Eltern von Kindern in Horten und Tagesheimen und der Hortkinder in städtischen Kooperationseinrichtungen und Kindertageszentren der Landeshauptstadt München gegenüber der Bayerischen Landespolitik und Staatsregierung sowie Verbänden, Medien und Netzwerken, insbesondere dem Netzwerk GEB KiTa Bayern. Wir setzen uns für die Einrichtung einer Landeselternvertretung KiTa in Bayern ein. Gemäß Satzung der Landeshauptstadt München über die Gemeinsamen Elternbeiräte an Kindertageseinrichtungen (Gemeinsame Elternbeiratssatzung) hat der GEBHT die folgenden Aufgaben: 1) Die Gemeinsamen Elternbeiräte nehmen alle über den Bereich der einzelnen Kindertageseinrichtungen hinausgehenden Belange der Kinder und Personensorgeberechtigten wahr. Dabei ist es insbesondere ihre Aufgabe, 1. die einrichtungsübergreifenden Interessen der Personensorgeberechtigten für Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gegenüber der Landeshauptstadt München als Trägerin der Einrichtungen zu wahren, 2. Wünsche und Anregungen der Elternbeiräte der einzelnen Einrichtungen und der Personensorgeberechtigten zu erörtern und 3. die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit und zwischen den jeweils anderen städtischen Elternvertretungsgremien und der Landeshauptstadt München zu fördern, für den GEBHT auch die Kooperation mit dem Gemeinsamen Elternbeirat für die Grund- und Mittelschulen in der Landeshauptstadt München und dem Gemeinsamen Elternbeirat der Förderschulen zu pflegen.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
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Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
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Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
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Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
- Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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