Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH
Im Zollhafen 24
50678 Köln
+4922165088920
info@kerberos-compliance.com
www.kerberos-compliance.com
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Kerberos bedeutet, digitale Geldwäsche-Compliance für alle. Es ist eine ungeliebte Pflicht, die wir unseren Kunden abnehmen: Die Einhaltung gesetzlicher Geldwäschepräventionsmaßnahmen. In dem häufig als "Geldwäscheparadies" betitelten Deutschland werden pro Jahr über 100 Milliarden Euro gewaschen. Die Regulierer reagieren auf den steigenden internationalen Druck mit Verschärfungen des Geldwäscherechts. Dazu gehört auch die Ausweitung der Verpflichtetenkreise, was viele Branchen unvorbereitet trifft. Unsere Aufgabe sehen wir darin, alle Verpflichteten bei der digitalen Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen. So können sich diese auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Andreas Engels
Herr Christian Tsambikakis
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
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Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
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Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
1 - 10000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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