Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Landesverband Epilepsie Bayern e.V.
Leharstraße 6
90453 Nürnberg
0911 18093747
kontakt@epilepsiebayern.de
www.epilepsiebayern.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Landesverband Epilepsie Bayern e.V. ist seit 1992 der Zusammenschluss der bayerischen Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen und vertritt die Interessen von Betroffenen und deren Angehörigen auf Landesebene. Die Arbeit ist sehr vielschichtig und umfasst u. a. folgende Schwerpunkte: Beratung von Betroffenen und Angehörigen, Unterstützung von Gruppen und Kontaktstellen, Erstellung und Versand von Informationsmaterialien, Publikation der Verbandszeitung epiKurier, Durchführung von Informationsveranstaltungen und Vorträgen, Organisation von Fortbildungen, Seminaren, Ausstellungen in Zusammenarbeit mit kompetenten Trägern, Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Kliniken und Ambulanzen sowie Organisationen, die auf Epilepsie spezialisiert sind, Kooperation mit anderen Selbsthilfe- und Wohlfahrtsverbänden sowie Vertretung gegenüber Politik und Organen des Freistaates Bayern. Es sind keine Einzelpersonen Mitglied, sondern nur Selbsthilfegruppen, Kontakt- und Beratungsstellen.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
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Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
100
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Frau Doris Wittig-Moßner
Herr Franz Ratzinger
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
- Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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