Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Netzwerk GEB KiTa Bayern
c/o GEB Nürnberg e.V. Wirthstr. 35
90459 Nürnberg
01795063175
netzwerk.gebkita.bayern@t-online.de
https://www.gebnuernberg.de/geb-netzwerk-bayern/index.html
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Das Netzwerk GEB KiTa Bayern ist ein Netzwerk (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) bayerischer kommunaler oder trägerbezogener (Gesamt-)Elternbeiräte bzw. Elternorganisationen. Aufgaben sind die überkommunale Vertretung und Vernetzung von Eltern sowie Elternbeiräten, Gewährleistung der Kommunikation zwischen Eltern und den für die Kinderbetreuung zuständigen staatlichen Behörden, Unterstützung von Elternbeiräten, Repräsentation von Elterninteressen gegenüber der Staatsregierung sowie der Landespolitik, Kooperation mit der Staatsregierung, dem Landtag, Trägerverbänden und den Medien, Teilnahme an Projekten der Kommunen und der Staatsregierung, Mitgliedschaft in Lenkungskreisen, Fachausschüssen, Beiräten etc. mit Bezug zur Kinderbetreuung sowie in der Bundeselternvertretung (BEVKi). Zum Stand 14.12.2023 besteht das Netzwerk aus folgenden Organisationen: Gesamtelternbeirat der städtischen KiTas Ingolstadt, Gemeinsamer Elternbeirat städtischer Kinderkrippen der Landeshauptstadt München, Gemeinsamer Elternbeirat städtischer Kindergärten der Landeshauptstadt München, Gemeinsamer Elternbeirat städtischer Horte und Tagesheime der Landeshauptstadt München, Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten Nürnberg e. V. , Gesamtelternbeirat Olching e. V., Gemeinsame Elternbeiräte der städtischen Krippen, Kindergärten und Horte der Stadt Augsburg, Überelternbeirat Senden (Landkreis Neu-Ulm). Das Netzwerk GEB KiTa Bayern verfolgt die folgenden Ziele gegenüber Dritten, insbesondere Trägern, Verbänden sowie der Landespolitik: 1. Reform des Bayerischen Kinderbetreuungsgesetzes (BayKiBiG) mit dem Ziel, eine demokratisch legitimierte und staatlich anerkannte Landeselternvertretung im Freistaat Bayern zu etablieren. Wir setzen uns ein für eine beratende Funktion in den zuständigen Landesbehörden und Fachausschüssen des Landtages, welche die Belange der Kinder und Eltern der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege betreffen. Diese Beteiligung muss im BayKiBiG verankert sein. 2. Verbesserung der Betreuungsqualität der KiTas in Bayern 3. Beitragsfreiheit für KiTas in Bayern, z.B. durch Einführung eines Gutschein-Systems 4. Weiterer Ausbau der KiTa-Plätze in Bayern 5. Gesunde Ernährung und kostenfreie Essensversorgung in bayerischen KiTas 6. Kleinere Gruppengrößen in bayerischen KiTas durch Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation 7. Behebung des Fachrkäftemangels in bayerischen KiTas, durch Einführung einer adäquaten Ausbildungsvergütung und Fortführung der Akademisierung der frühkindlichen Pädagogik 8. Inklusion: Die KiTas sollen flächendeckend seitens der Landespolitik in die Lage versetzt werden, inklusive Angebote machen zu können 9. Anerkennung des Ehrenamts: Das bürgerschaftliche Engagement im Rahmen des Ehrenamts auf Landesebene bedarf einer höheren Anerkennung durch den Gesetzgeber
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
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Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
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Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
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Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
- Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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