Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Allgäu-Schwäbischer Musikbund e.V.
Hauptstraße 10
86381 Krumbach
08282/4001
info@asm-online.de
www.asm-online.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Allgäu-Schwäbische Musikbund gegründet 1926 e. V. – im folgenden ASM genannt – hat seinen Sitz in Kempten / Allgäu und ist als Verein unter dem Namen Allgäu-Schwäbischer Musikbund gegründet 1926 e.V. in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kempten eingetragen. Er umfasst den Regierungsbezirk Schwaben. Der ASM verfolgt ausschließlich die Erhaltung, Pflege, Verbreitung und Förderung von Volksbildung, Volksbrauchtum und bodenständiger Kultur. Vornehmlich sieht der ASM seine Aufgaben in der Pflege der Blas-, Spielleute- und Volksmusik, der Gewinnung der Jugend zur musischen Bildung, der Bewahrung und Neubelebung bodenständiger Trachten und der Völkerverständigung. Neben der musikalischen Ausbildung sollen die Jugendlichen zu verantwortungsbewussten Mitgliedern in Gemeinschaft und Staat herangebildet werden. Hierzu dient auch die Arbeit der Bläserjugend im ASM.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Franz Josef Pschierer *
* in den letzten 5 Jahren als Mitglied des Landtags tätig
** in den letzten 5 Jahren als Mitglied der Staatsregierung tätig
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
38700
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Joachim Graf
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
- Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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