Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Denkmalnetz Bayern beim Bayerischen Landesverein für Heimatpflege
Ludwigstr. 23 Rückgebäude
80539 München
+4989286629-0
kontakt@denkmalnetzbayern.de
www.denkmalnetzbayern.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Netzwerk von Bürgerinitiativen, Organisationen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern zur Förderung des Denkmalschutzes und der bürgerschaftlichen Denkmalpflege in Bayern. Vernetzung der Mitglieder, Information der Öffentlichkeit. Betätigungen in den Bereichen der Bereitstellung und Pflege einer kommunikativen Infrastruktur (Internetseite, Rundbrief, Facebookprofil), Organisation und Veranstaltung von Tagungen und Seminaren für Netzwerk und Öffentlichkeit, Kampagnen für denkmalpflegerische Einzelfälle zur Unterstützung lokaler Initiativen, politische Arbeit auf Landesebene.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Frau Dr. Birgit Angerer
Frau Stephanie Heyl
Frau Elke Wendrich
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
600
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Frau Dr. Birgit Angerer
Frau Stephanie Heyl
Frau Elke Wendrich
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
- Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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