Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern e.V. (KOGEBA e.V.)
Lohengrinstr. 11
81925 München
kontakt@kogeba.de
www.kogeba.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
-
Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Das Ziel von KOGEBA ist es, die Gebärdensprache zu fördern und das Bewusstsein für die Kultur und Rechte Tauber Menschen in Bayern zu stärken. Der Name KOGEBA ist abgeleitet vom Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern e.V. Sein Hauptziel ist, sich für einen Fachaustausch in der Gehörlosen-Community in ganz Bayern einzusetzen. Den Tauben Bürgerinnen und Bürger in Bayern soll die Möglichkeit gegeben werden, durch einen bayernweiten Austausch und Auswertungen ihre Bedürfnisse in Forderungen auszuarbeiten. KOGEBA setzt sich dafür ein, die Lebensqualität und Selbstbestimmung der Gehörlosen-Community zu verbessern. KOGEBA fördert den Fachaustausch auf Landesebene und deren Bezirke und Kommunen. Es hat ein besonderes Augenmerk auf einen gleichwertigen Zugang in der Gesellschaft und die Gehörlosen-Community. Taube Menschen müssen mittels der deutschen Gebärdensprache für sich selbst sprechen, handeln und auch selbstständig ihre Belange vertreten können. Die Kommunikation ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Dafür setzt sich KOGEBA ein.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Can Sipahi
Stephan Straßer
Cornelia von Pappenheim
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
-
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Can Sipahi
Cornelia von Pappenheim
Stephan Straßer
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
-
Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
-
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
-
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
1 - 10000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
KOGEBA_JA2023.pdf