Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Landesverband Wissenschaftliches Personal in Bayern
c/o Fakultät für Physik der LMU, Edmund-Rumpler-Str. 9
80939 München
089 2180-71398
emmer@lmu.de
www.lw-bayern.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Landesverband Wissenschaftliches Personal in Bayern vertritt die in Bayern an Hochschulen tätigen Wissenschaftler, insbesondere aus dem Kreis des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Die Vertretung kann auf Wissenschaftler an außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Bayern erweitert werden. Der Landesverband Wissenschaftliches Personal in Bayern nimmt folgende Aufgaben wahr: - Information, Koordination und Unterstützung der Vertretung an den einzelnen Forschungseinrichtungen, - Mitwirkung an der hochschul- und bildungspolitischen Meinungsbildung hauptsächlich auf Landesebene und - Vertretung der Interessen des wissenschaftliches Personals hauptsächlich auf Landesebene.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
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Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
100
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Bernhard Emmer
Herr Dr. Jürgen Kleinöder
Herr Dr. Marcus Kollar
Herr Dr. Wolfgang Schoppek
Frau Dr. Astrid Carolus
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
Keine.
Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
- Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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