Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen

Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen besteht seit Beginn der ersten Wahlperiode 1946. Seine vorrangige Aufgabe ist die Beratung des Staatshaushalts.

Zu den Sitzungen wird jeweils am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in den Sitzungswochen einberufen, soweit kein Plenum stattfindet. Der allgemeine Sitzungskalender(Dokument vorlesen) enthält weitere Erläuterungen.

Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen ist einer der 14 ständigen Fachausschüsse des Landtags. Ihm gehören 21 Abgeordnete an: neun von der CSU, vier von den FREIEN WÄHLERN, jeweils drei von der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zwei Mitglieder der SPD.

Der Haushalt ist Grundlage für die gesamte Staatstätigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres. Seine Verabschiedung ist daher eine der bedeutendsten Aufgaben des Parlaments.
Nach der Verabschiedung durch das Parlament liegt der Vollzug des Haushalts in der Hand der Staatsregierung.

Gleichwohl ist der Haushaltsausschuss auch hier gefordert. Im Rahmen der parlamentarischen Haushaltskontrolle wirkt er über diverse Informationsrechte und Zustimmungsvorbehalte am Vollzug des Haushalts mit (z.B. Hochbauvorlagen, Überwachung des im Haushaltsgesetz festgeschriebenen Stellenabbaus etc.).

Nach Abschluss des Haushaltsjahres legt die Staatsregierung die Haushaltsrechnung vor und beantragt beim Landtag die Entlastung für ihre Haushaltsführung. Die Durchführung dieses Entlastungsverfahrens ist ebenfalls Aufgabe des Haushaltsausschusses. Sie erfolgt nach der Prüfung der Haushaltsrechnung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof im Rahmen der Beratungen des jeweiligen Jahresberichts des Bayerischen Obersten Rechnungshofes.
Darüber hinaus unterstützt der Ausschuss das Plenum bei der Überprüfung der eingebrachten Anträge und Gesetzentwürfe auf ihre finanziellen Auswirkungen und erarbeitet sachgerechte Beschlüsse im breit gefächerten Spektrum der Finanzpolitik.

Zur Vorbereitung der Entscheidungen führt der Ausschuss auch Expertenanhörungen durch.
Soweit die Vollversammlung nicht selbst entscheidet, nimmt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen die Rechte des Landtags bei Grundstücks- und Beteiligungsangelegenheiten wahr. Er behandelt auch die in seinen fachlichen Zuständigkeitsbereich fallenden Petitionen.

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