17. Wahlperiode 2013-2018: Kinderkommission des Bayerischen Landtags

Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Landtag (Kinderkommission), kurz „KiKo“, ist eine eigenständige Kommission des Bayerischen Landtags. Sie wurde mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 15. Juli 2014 (Drs. 17/2696(Dokument vorlesen)) für die gesamte Dauer der Wahlperiode (bis Herbst 2018) eingesetzt und besteht aus insgesamt 4 Abgeordneten: CSU, SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen jeweils ein Mitglied.

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Die Mitglieder der Kinderkommission in der 17. WP (v.l.): Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER), Tanja Schorer-Dremel (CSU; Vorsitzende), Doris Rauscher (SPD; stellv. Vorsitzende) und Gisela Sengl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). 

Welche Aufgaben hat die Kinderkommission?

„Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.“ So steht es wörtlich in Art. 125 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung. Diese Sätze bedeuten für die Politik Aufgabe und Verpflichtung zugleich. Der Staat muss alles daran setzen, Kinder zu achten, zu schützen und zu fördern, weil die Gesellschaft in Kindern ihre Zukunft hat.

Dabei ist Kinderpolitik eine Querschnittsaufgabe. Es gibt kaum ein politisches Thema, von dem Kinder nicht in irgendeiner Weise betroffen sind. Gerade auch angesichts der Herausforderungen, vor denen wir infolge der demographischen Entwicklung stehen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Belange der Kinder und ebenso der Jugendlichen besonders in den Fokus zu nehmen. Der Bayerische Landtag will hierzu mit der Kinderkommission einen Beitrag leisten. Die Kinderkommission soll sich als Anwalt der Kinder und Jugendlichen sowohl in Einzelfälle einmischen als auch dabei mitwirken, geeignete Rahmenbedingungen für das Leben der Kinder und Jugendlichen in unserem Land zu gewährleisten.

Die Kinderkommission versteht sich als Ansprechpartnerin für alle Familien, Kinder und Jugendlichen und alle Einrichtungen und Organisationen, die sich für die Wahrung von deren Belangen einsetzen. Gleichzeitig sieht sie es als ihre Aufgabe, die Öffentlichkeit für die Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren und ihnen eine parlamentarische Stimme zu geben. Dazu gehört, dass bei politischen Entscheidungen immer auch der Blick darauf gerichtet werden muss, welche Auswirkungen diese Entscheidungen für Kinder und Jugendliche haben. Der Kinderkommission kommt hier die Aufgabe zu, die Interessen von Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu artikulieren und ihnen in den politischen Prozessen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Durchsetzung zu verhelfen – als Seismograph und Katalysator zugleich.

Welche Arbeitsschwerpunkte hat die Kinderkommission?

Arbeitsschwerpunkte der Kinderkommission in dieser Wahlperiode werden sein:
• Kinderrechte
• Kinderschutz
• Kinder und Bildung
• Kinder und Armut
• Kindergesundheit
• Ernährung
• Inklusion – Kinder und Behinderung
• Kinder und Medienkompetenz

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