Zwischenausschuss

Der Landtag bestellt zur Wahrung seiner Rechte gegenüber der Staatsregierung und zur Behandlung dringlicher Staatsangelegenheiten für die Zeit außerhalb der Tagung und nach Beendigung der Wahldauer sowie nach der Auflösung oder der Abberufung des Landtags bis zum Zusammentritt des neuen Landtags einen Zwischenausschuss.

Dieser Ausschuss hat die Befugnisse des Landtags, doch kann er nicht Ministeranklage erheben und nicht Gesetze beschließen oder Volksbegehren behandeln (Art. 26 Bayerische Verfassung, §§ 20 bis 22 der Geschäftsordnung). Die Mitglieder und pro Mitglied ein Vertreter des Zwischenausschusses (in der Regel ein Viertel der gesetzlichen Mitgliederanzahl des Landtags) werden auf Vorschlag der Fraktionen in der letzten Plenarsitzung der Legislaturperiode bestimmt.

Die Zusammensetzung regelt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Der Landtagspräsident bzw. die Landtagspräsidentin und die Vizepräsidenten können nicht Mitglieder des Zwischenausschusses sein.

Der aktuelle Zwischenausschuss wurde in der letzten Sitzung vor der Sommerpause mit Beschluss des Plenums vom 20.07.2023 (Drucksache Nr. 18/30405(Dokument vorlesen)) eingesetzt. Er besteht aus 51 Mitgliedern und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern.

Bislang trat der Zwischenausschuss des Bayerischen Landtags zu folgenden Anlässen zusammen:

Am 07. September 2023 tagte ein Zwischenausschuss(Dokument vorlesen) zur Befassung mit den Vorwürfen und offenen Fragen betreffend den stellvertretenden Ministerpräsidenten und Staatsminister Aiwanger im Zusammenhang mit einem Flugblatt mit antisemitischem Inhalt

Am 16. Oktober 2008 tagte ein Zwischenausschuss(Dokument vorlesen) wegen der Finanzkrise und der Beteiligung Bayerns am Rettungspaket für Banken (s. a. Tätigkeitsbericht der 15. Wahlperiode, S. 21).

Am 10. Oktober 1990 tagte ein Zwischenausschuss(Dokument vorlesen) zur Erörterung von Vorwürfen gegen den Konzern MBB wegen angeblich illegaler Waffenexporte in den Irak (s. a. Tätigkeitsbericht der 11. Wahlperiode).

Am 30. Juli 1982 tagte ein Zwischenausschuss(Dokument vorlesen) wegen der beantragten weiteren Untersuchung der "Affäre Langemann“ (s. a. Tätigkeitsbericht der 9. Wahlperiode, S. 12).

Am 28. Oktober 1970 konstituierte sich ein Zwischenausschuss(Dokument vorlesen).

Am 17. November 1958 tagte ein Zwischenausschuss(Dokument vorlesen) wegen Einsetzung einer Kommission zur Prüfung von Staatsbürgschaften. 

Am 11. Juli 1951 tagte ein Zwischenausschuss(Dokument vorlesen) zur Entgegennahme einer Mitteilung der Staatsregierung betreffend Erweiterung des Truppenübungsplatzes Hammelburg.

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