Beschwerden an die Kammer der Abgeordneten

Bayerischer Landtag: Beschwerden an die Kammer der Abgeordneten in den Jahren von 1818 bis 1918

Titel VII § 21 der Bayerischen Verfassung von 26.5.1818 gab dem Parlament das Recht, Klagen der Bürger über die Verletzungen ihrer "konstitutionellen Rechte" anzunehmen und vor den König zu bringen. In der Praxis wurde diese Aufgabe von der Kammer der Abgeordneten wahrgenommen. Der hier zur Prüfung dieser Beschwerden eingerichtete Ausschuss bestand von 1819 bis 1918.
Das Beschwerderecht diente jedoch nicht nur dem Verfassungsschutz, sondern auch der Information der Abgeordneten. Durch diese Eingaben erfuhren sie, wo die Bürger "der Schuh drückte", und konnten entsprechende Initiativen ergreifen. Die Beschwerden waren somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Parlament und Bürger. Zudem spiegeln sie das Verhältnis zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und Regionen Bayerns zu ihren Repräsentanten und zum Staat wider, und sie gewähren tiefe Einblicke in die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse des Königreichs Bayern. Der im Archiv des Bayerischen Landtags ruhende Aktenbestand des Beschwerdeausschusses umfasst 2250 Beschwerdevorgänge, die etwa 12 Regalmeter füllen; weitere 90 erscheinen nur in den "Landtagsverhandlungen". Jeder Vorgang besteht üblicherweise aus der Beschwerdeschrift, mehreren Beilagen und dem Vortrag des Referenten; häufig kommen weitere Schriftstücke (Stellungnahmen, Gutachten etc.) hinzu. Ca. 95 Prozent dieses Schriftgutes sind handschriftlich.

Die Erfassung und EDV-Aufbereitung dieses Aktenbestandes wurde mit Förderung des Bayerischen Landtags von Prof. Dr. Dirk Götschmann, Universität Würzburg durchgeführt.

Auf den folgenden Seiten können Sie Informationen über die "Beschwerden an die Kammer der Abgeordneten in den Jahren 1819 - 1918" abrufen.

Vorbemerkung

Das Beschwerdewesen im Königreich Bayern

Grundlagen, Inhalt und Anordnung der Regesten

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