Umsetzung europarechtlicher Vorgaben: u. a. Möglichkeit für Freiberufler zur Wahl der Rechtsform der handelsrechtlichen Personengesellschaft, Bauvorlageberechtigung Staatsangehöriger anderer Mitgliedsstaaten und auswärtiger Dienstleister; Erhöhung der Mindeststudiendauer für ein Studium der Innen- und Landschaftsarchitektur; Einführung einer Juniormitgliedschaft bei der Bayerischen Architektenkammer; Bindung der Pflichtmitgliedschaft bei der Architektenversorgung an eine Juniormitgliedschaft bei der Architektenkammer; Möglichkeit zu Abweichungen von den materiellen Anforderungen der Bauordnung; u. a.; Änderung des Baukammerngesetzes (Art. 4, 5, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 18, 19, 20, 25, 27, 34, neue Art. 31a, 34), des Versorgungswesengesetzes (Art. 35, 36, 56, 57) und der Bauordnung (Art. 56, 61, 62, 63, neue Art. 61a und 61b)
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