Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens der zuständigen Staatsbehörden des Freistaates Bayern, der zuständigen Ministerien, von Abgeordneten, Staatsbediensteten und politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern bei der Vergabe, Vermittlung und Annahme von Aufträgen und Vertragsabschlüssen und bei der Veranlassung wirtschaftlicher Entscheidungen.
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