Verpflichtung für Betreiber von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung mit der Standortgemeinde; Erhebung einer kommunalen Ausgleichsabgabe bei fehlender Beteiligungsvereinbarung Umbenennung in „Bayerisches Gesetz über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG)“; neuer Teil 4 mit den Art. 21 bis Art. 24; Umnummerierung der bisherigen Teil 4 und Art. 21 Änderung von § 42 Abs. 2 ZustV
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