Unbefristete Verlängerung des Bayerischen Krebsregistergesetzes; datenschutzrechtliche Regelungen für die flächendeckende Durchführung von Früherkennungsmaßnahmen, hier: Verwendung von Melderegisterdaten für die Einladung von nicht gesetzlich Versicherten zu Früherkennungsmaßnahmen, Einfügung des Art. 31 a GDVG
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