Anpassung an die Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; Änderungen aufgrund des Rechnungshofberichtes 2007: keine Förderung des Besuchs von privaten Tagesheimschulen, Bereinigung von Überschneidungen mit anderen Leistungsgesetzen; Erweiterung des Kreises der förderfähigen ausländischen Auszubildenden; entsprechende Änderungen beim Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (Art. 1, 4, 6, 7, 12, Aufhebung von Art. 2 u. 5) und beim Ausbildungsförderungsgesetz (Art. 2, 3, 5, 7, 8, Aufhebung von Art. 6, 7a)
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