Gesundheitsausschuss arbeitet auf Hochtouren

München, 09.03.2021

Der Gesundheitsausschuss ist aufgrund der Corona-Pandemie besonders gefordert: Die große Mehrheit der Petitionen zu Corona wird dort behandelt. Die Fraktionen reichen zudem vermehrt Dringlichkeitsanträge im Gesundheitsausschuss ein, um beispielsweise Initiativen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und Schutz der Patienten zu beraten – zu welchen Ergebnissen die Abgeordneten dabei mitunter kommen, zeigt die Sondersitzung Anfang März.

 

Eigentlich ist Informationswoche – ohne aktuelle Sitzungen – doch der Gesundheitsausschuss kommt trotzdem zusammen – wie so oft: Schon im vergangenen Jahr gab es mehrere Sondersitzungen. Abgesehen vom Haushaltsausschuss ist der Gesundheitsausschuss auch Rekordhalter in Bezug auf die Anzahl der abgehaltenen Sitzungen. Damit tagten die Mitglieder des Gesundheitsausschusses noch häufiger als diejenigen des Verfassungsausschusses – im vergangenen Jahr waren es insgesamt 23 Sitzungen. Grund ist vor allem die Corona-Pandemie, die sich in mehreren Hinsichten auf die parlamentarische Arbeit auswirkt: Zum Beispiel bei der Zahl der eingereichten Anträge der Fraktionen und der behandelten Gesetzentwürfe. Im vergangenen Jahr lag sie bei 79 Anträgen und zwei Gesetzentwürfen, die das Thema Corona betrafen. Allein in diesem Jahr sind es bereits 26 eingereichte Anträge, die mit Corona im Zusammenhang stehen (Stand 9. März 2021). Seit Ausbruch der Corona-Pandemie wird übrigens von dem Instrument der sogenannten Dringlichkeitsanträge zum Ausschuss, das die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags vorsieht, vermehrt von den Fraktionen Gebrauch gemacht.

Bürger reichen mehr Petitionen ein

In Bayern gilt auch für Petitionen das Fachausschussprinzip. Da für viele der Corona-Maßnahmen und -Regelungen das Gesundheitsministerium verantwortlich zeichnet, ist der Gesundheitsausschuss quasi als parlamentarisches Spiegelgremium für all die Petitionen, die sich gegen die Vorgaben aus dem Gesundheitsressort wenden, federführend zuständig. So zog und zieht beispielsweise jede Anpassung und Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – seit 5. März 2021 kommt nun schon die 12. BayIfSMV zur Anwendung – eine Vielzahl von Petitionen nach sich. Es geht dabei beispielsweise um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, um die Maskenpflicht, um Besuchsregelungen, um die Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens, um die Restriktionen bei Sport und Freizeit. Aber auch zur Test- und Impfstrategie oder zur Einreise-Quarantäneverordnung erreichen den Gesundheitsausschuss die Beschwerden und Anliegen der Bürger. Von den bisher insgesamt 825 eingereichten „Corona“-Petitionen ist der Gesundheitsausschuss für rund die Hälfte (403) maßgeblich zuständig: Beim Bildungsausschuss mit den zweithäufigsten Corona-Petitionen sind es derzeit 166.

Welche Kontrolle hat das Parlament?

„Die parlamentarische Kontrolle funktioniert auch durch insgesamt 572 Landtagsanträge, die sich mit dem Thema Corona befasst haben, durch über 800 Anfragen, neun aktuelle Stunden und 15 Gesetzesinitiativen. Hinzu kommt das Verfahren, dass Neufassungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen erst nach Regierungserklärungen und nach Beschlussfassung über entsprechende Dringlichkeitsanträge erlassen werden und in Kraft treten“, sagte Ausschussvorsitzender Bernhard Seidenath (CSU) in der Plenarsitzung am 4. März 2021.

Transparenz bei Corona-Impfstoffverteilung

Auch die Anzahl der einstimmig beschlossenen Anträge zeigt, wie sich die Corona-Pandemie auf die Ausschussarbeit auswirkt: In der Sondersitzung am 9. März berieten die Abgeordneten über insgesamt 20 eingereichte Anträge und einen Dringlichkeitsantrag, von denen 16 thematisch die Corona-Pandemie betrafen. Teils einstimmig wurden sieben der Anträge auf Grundlage der Beratungen und mit minimalen Umformulierungen angenommen. So einigten sich die Mitglieder des Ausschusses auf eine Sicherung der Vorsorgeleistungen auf Krankenkassenkosten und Nachsorge von Corona-Patienten sowie darauf, dass weiterhin die Transparenz bei der Verteilung des Corona-Impfstoffes im Freistaat in Form von regelmäßigen Berichten der Staatsregierung gewährleistet ist. Die stellvertretende Vorsitzende Ruth Waldmann (SPD) sagte: „Ich unterstütze die Forderung, dass der Gesundheitsausschuss mindestens alle sechs Wochen mündlich oder schriftlich über den Stand der Impfungen in Bayern informiert wird."

Krankenhausversorgung sicherstellen

Zudem stimmten die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend dem Antrag von Bündnis90/Die Grünen zu, in dem sie eine Gesamtstrategie für mehr Genom-Sequenzierung in Bayern einfordern. Auch dem Antrag der Regierungsfraktion zu einem Ausbau flächendeckender Angebote zur Suchtberatung sowie zur Berichterstattung der Staatsregierung wurde einstimmig zugestimmt. Nicht Corona betreffend aber ebenfalls angenommen wurde der Antrag der Regierungsfraktion, eine wohnortnahe Krankenhausversorgung speziell im Hinblick auf die Versorgung von Frühgeborenen sicherzustellen.

Weitere Informationen finden Sie zudem in der Bilanz zum Jahr 2020 aus dem Gesundheitsausschuss.

Die Ausschuss-Sitzungen werden aktuell auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags im Livestream übertragen.

Die Tagesordnungen zu allen Ausschuss-Sitzungen finden Sie unter Aktuelles/Tagesordnungen und Sie kommen hier direkt zum Gesundheitsausschuss.

/ AS

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