Vorbemerkung

Bayerischer Landtag: Beschwerden an die Kammer der Abgeordneten in den Jahren von 1818 bis 1918.

1872 beschlossen die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, dass künftig alle Bürger die Möglichkeit haben sollten, ihren Anliegen im Parlament Gehör zu verschaffen. Ihre Eingaben sollten in einem dafür einzurichtenden Ausschuss der Abgeordnetenkammer geprüft und das Ergebnis dieser Prüfung sollte in jedem Fall dem Petenten mitgeteilt werden. Von der Mehrheit entsprechend qualifizierte Petitionen sollten der Regierung übergeben werden, die dann für Abhilfe sorgen sollte. Damit machten sich die Abgeordneten zum Anwalt der Bürger, und dieser Selbstverpflichtung sind sie bis zur Revolution 1918 nachgekommen.

Dass es den Parlamentariern eines monarchischen Staates gestattet wurde, sich in dieser Weise für die Bürger zu engagieren, war keineswegs selbstverständlich. Denn das Petitionsrecht stärkte nicht nur die Bindungen zwischen Bürgern und Angeordneten, sondern auch die Stellung der Abgeordnetenkammer gegenüber der Regierung. Bisher hatte nur das gesamte Parlament einen Anspruch darauf, dass die Regierung auf eine von ihm unterstützte Eingabe eines Bürgers reagierte, und auch dies nur, wenn es dabei um die Verletzung „konstitutioneller Rechte“ ging. Solche Verfassungsbeschwerden aber waren nicht geeignet, den zumeist anders gelagerten, darum aber nicht minder berechtigten Anliegen der Bürger Gehör zu verschaffen. Das neue Petitionsrecht hingegen gab den Bürgern die Möglichkeit, sich grundsätzlich in jeder Angelegenheit an die Abgeordnetenkammer zu wenden. Und diese konnte solche Eingaben alleine, d. h. ohne Zustimmung der Ersten Kammer, an die Regierung weiter geben. Mit dem Anspruch, die Interessen der Bürger zu vertreten, konnte die Abgeordnetenkammer der Regierung selbstbewusster und mit der Erwartung gegenübertreten, dass diese ihre Anfragen und Anregungen ernst zu nehmen und aufzugreifen habe. Wenn aber die Staatsregierung diese Petitionsmöglichkeit zuließ, so nicht zuletzt deshalb, weil die Verfassung des 1871 gegründeten Deutschen Reiches dem damit geschaffenen Reichstag das Recht zuerkannte, Petitionen aller deutschen Staatsbürger anzunehmen. Dieser hatte einen Ausschuss eingerichtet, der ausschließlich der Behandlung solcher Eingaben gewidmet war.

Wie die Tatsache belegt, dass von 1872 bis 1918 rund 20.000 Petitionen bei der Abgeordnetenkammer eingingen, haben die bayerischen Bürger von diesem neuen Instrument regen Gebrauch gemacht. Jahr für Jahr reichten sie mehr Petitionen ein, und mit diesen haben sie sich nicht nur gegen Übergriffe, Untätigkeit oder Fehlentscheidungen der Exekutive zur Wehr gesetzt, sondern auch Einfluss auf den politischen Meinungsbildungsprozess genommen.
So stellen die Petitionen eine wichtige und unter vielen Aspekten auswertbare historische Quelle dar. Wenn diese bisher dennoch kaum genutzt wurde, so vor allem deshalb, weil sie unzureichend erschlossen war. Denn die Petitionen sind zwar in den gedruckten Verhandlungen des bayerischen Landtags enthalten, aber nirgends systematisch erfasst. Wer eine Petition einreichte, was deren Gegenstand war und wie das Parlament und die Exekutive darauf reagierte, ließ sich deshalb bisher nur mit größerem Rechercheaufwand ermitteln.

Dieser unbefriedigende Zustand wird mit der vorliegenden Datei behoben. Sie wurde in den Jahren 2001 bis 2009 im Rahmen eines Forschungsprojektes am Institut für Geschichte der Universität Würzburg erstellt. Auf Initiative und unter Leitung des Unterzeichneten, der am genannten Institut eine Professor für Neuere und Neueste Geschichte unter Berücksichtigung der bayerischen Landgeschichte innehat, haben Studierende alle Petitionen, die in den „Landtagsverhandlungen“ aufgeführt sind, erfasst und in Datensätze umgewandelt. Diese wurden zudem um Informationen angereichert, welche eine gezielte Nutzung der Datei erleichtern beziehungsweise überhaupt erst ermöglichen. Dieses langfristige Projekt hat einer größeren Zahl von Studierenden die Möglichkeit gegeben, erste praktische Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten zu sammeln und sich zugleich ein Bild von der Funktionsweise und der Bedeutung des bayerischen Landtags zu machen. Damit aber wurde ein Effekt erreicht, der kaum geringer zu veranschlagen ist als das Resultat ihrer Tätigkeit. Dieses aber wird allen zu Gute kommen, die sich für die Geschichte Bayerns interessieren.

Möglich war die Durchführung dieses Projektes nur dank der finanziellen Unterstützung einiger Institutionen, denen mein tiefempfundener Dank gilt. Es waren dies:
- Bayerische Einigung e.V./ bayerische Volksstiftung
- Bayerischer Landtag
- Bezirk Unterfranken
- Forschungsstiftung Bayerische Geschichte

Die Aufbereitung der Datei für die Benutzung über das Internet besorgten das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung sowie das Landtagsamt des Bayerischen Landtags; auch diesen und ihren engagierten Mitarbeitern sei herzlich gedankt.

Würzburg, im Frühjahr 2010

Dirk Götschmann

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