Gesetzgebungsverfahren zum Lobbyregister

Im Bayerischen Landtag wurde intensiv über die Einführung eines Lobbyregisters beraten. Am 17. Juni 2021 hat der Verfassungsausschuss einstimmig für den Gesetzentwurf der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU Zustimmung empfohlen und in der Plenarsitzung am 24. Juni 2021 wurde das Gesetz dann in Zweiter Lesung beschlossen. Es tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Ziel ist es, mehr Transparenz beim Einfluss von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu schaffen. Landtagspräsidentin Ilse Aigner hatte die Fraktionen zu einer möglichst engen Zusammenarbeit bei diesem Thema aufgerufen (siehe Pressemitteilung).

Alle vier Gesetzentwürfe wurden am 06.05.2021 im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration behandelt. Über den weiteren Verlauf der Beratungen zu den Gesetzentwürfen können Sie sich jeweils über die angegebenen Links informieren. Am 24. Juni 2021 wurden die Gesetzentwürfe in der Vollversammlung (Plenum) in Zweiter Lesung abschließend beraten.

Zustimmung fand der Gesetzentwurf der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU. Das Bayerische Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13.07.2021(Dokument vorlesen) veröffentlicht.

Änderungsanträge sowie Anträge zum Thema "Lobbyregistergesetz" finden Sie hier

Alle Initiativen (Gesetzentwürfe, Anträge und Schriftliche Anfragen) der Landtagsfraktionen zum Thema "Lobbyregister" sowie die Beratungen dazu finden Sie hier.

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Lobbyregister

des Bayerischen Landtags und der Bayerischen Staatsregierung

Erster Bericht über die Anwendung des Lobbyregisters vom 15.09.2023: Drs. 18/30563(Dokument vorlesen)

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