Gesetzgebungsverfahren zum Lobbyregister
Im Bayerischen Landtag wurde intensiv über die Einführung eines Lobbyregisters beraten. Am 17. Juni 2021 hat der Verfassungsausschuss einstimmig für den Gesetzentwurf der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU Zustimmung empfohlen und in der Plenarsitzung am 24. Juni 2021 wurde das Gesetz dann in Zweiter Lesung beschlossen. Es tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Ziel ist es, mehr Transparenz beim Einfluss von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu schaffen. Landtagspräsidentin Ilse Aigner hatte die Fraktionen zu einer möglichst engen Zusammenarbeit bei diesem Thema aufgerufen (siehe Pressemitteilung).
- Die SPD-Fraktion hatte am 10.12.2020 einen "Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregistergesetz (BayLobbyrG)" eingereicht (Drs. 18/12034(Dokument vorlesen), Beratungsverlauf).
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legten am 18.01.2021 einen "Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregister und den legislativen Fußabdruck" vor (Drs. 18/12343(Dokument vorlesen), Beratungsverlauf).
- Die AfD-Fraktion brachte am 21.01.2021 den "Gesetzentwurf zur Einführung eines Registers für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister (Lobbyregistergesetz - LobRegG)" ein (Drs. 18/12379(Dokument vorlesen), Beratungsverlauf).
- Am 27.04.2021 haben die Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU den "Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG)" eingereicht (Drs. 18/15463(Dokument vorlesen), Beratungsverlauf, Erste Lesung am 05.05.2021 im Plenum).
Alle vier Gesetzentwürfe wurden am 06.05.2021 im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration behandelt. Über den weiteren Verlauf der Beratungen zu den Gesetzentwürfen können Sie sich jeweils über die angegebenen Links informieren. Am 24. Juni 2021 wurden die Gesetzentwürfe in der Vollversammlung (Plenum) in Zweiter Lesung abschließend beraten.
Zustimmung fand der Gesetzentwurf der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU. Das Bayerische Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13.07.2021(Dokument vorlesen) veröffentlicht.
Änderungsanträge sowie Anträge zum Thema "Lobbyregistergesetz" finden Sie hier
Alle Initiativen (Gesetzentwürfe, Anträge und Schriftliche Anfragen) der Landtagsfraktionen zum Thema "Lobbyregister" sowie die Beratungen dazu finden Sie hier.
Randspalte
Lobbyregister
des Bayerischen Landtags und der Bayerischen Staatsregierung
- Aktive Interessenvertretungen A-Z
- Inaktive Interessenvertretungen A-Z (Nicht mehr aktive Interessenvertretungen werden hier nach Art. 3 (5) BayLobbyRG noch für 18 Monate aufgeführt.)
Erster Bericht über die Anwendung des Lobbyregisters vom 15.09.2023: Drs. 18/30563(Dokument vorlesen)
Registrierung
Bitte lesen Sie vor einer Registrierung den verpflichtenden Verhaltenskodex(Dokument vorlesen).
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