Gesetzentwurf Staatsregierung
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Archivgesetzes
Ergänzen des Anwendungsbereichs um die Anbietung von Dokumenten; Definition des Archivguts und der Archivwürdigkeit; Erweiterung der Archivaufgaben um die Lesbarkeit von digitalem Archivgut; Beratungsauftrag der staatlichen Archive; Archivpfleger; Berücksichtigung der DSGVO bei der Anbietung personenbezogener Daten; Anbietung von Unterlagen öffentlicher Stellen, die in eine nichtstaatliche Trägerschaft überführt werden; regelmäßige Anbietung von laufend aktualisierten digitalen Unterlagen; Aussonderungsvereinbarung mit dem Landesamt für Verfassungsschutz; Einsichtnahmerecht in Unterlagen bei öffentlichen Stellen; Übernahme von Unterlagen vor Ende der Aufbewahrungsfrist; Veröffentlichung von Archivgut, Findmitteln und Reproduktionen im Internet; Benutzungsordnung; Schutzfrist von 100 Jahren nach der Geburt und 60 Jahren nach Entstehung; Aufheben der Geheimhaltungsvorschriften bei Entschädigungs- und Wiedergutmachungsakten; Schutzfristverkürzungen; Benutzung von Archivgut des Bundes und durch abgebende Stellen; Belegexemplare; redaktionelle Änderungen Änderung von Art. 1, Art. 2, Art. 4, Art. 5 Abs. 1, Art. 6, Art. 7, Art. 8 Abs. 2, Art. 9, Art. 10, Art. 11, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 2, Art. 14, Art. 15
Schriftliche Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren
Beratungsverlauf Vorgangsmappe
Schlagworte: Archivgesetz Archiv , BayArchivG , Staatliche Archive Bayerns , Schriftgut , Informationstechnik , Elektronische Aktenführung , Archivgut , DSGVO , Datenschutz-Grundverordnung , Landesamt für Verfassungsschutz , Personenbezogene Daten , Geheimhaltung , Abgabenordnung , AO , Informations- und Kommunikationstechnik , Datenspeicherung