Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen

Zum Aufgabenbereich des Ausschusses gehören alle grundsätzlichen Themen und Fragestellungen der Europäischen Union, z. B. Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen, Erweiterung und Finanzierung der EU, Daseinsvorsorge, grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit etc. Ziel der Ausschussarbeit ist es, bayerische Interessen zu erkennen, zu formulieren und zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in den Normsetzungsprozess der EU bzw. in den Arbeitsprozess von überregionalen Gremien einzubringen.

Aktuelles

Der Ausschuss hat eine Anhörung zum Thema „Für eine EU ohne Antisemitismus“ (Antrag auf Drs. 19/271) gem. § 173 Absatz 1 Satz 1 BayLTGeschO beschlossen. Die Anhörung soll am Dienstag, den 11. Juni 2024, von 11.00 bis 14.00 Uhr im Konferenzsaal stattfinden.

Die Anhörung wird per Livestream übertragen. Besucher der Anhörung beachten bitte die Besucherhinweise.

Die Sitzungen finden jeweils am Dienstag in den Sitzungswochen statt. Der allgemeine Sitzungskalender(Dokument vorlesen) enthält weitere Erläuterungen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen ist einer von 14 ständigen Fachausschüssen des Landtags. Ihm gehören insgesamt 14 Abgeordnete an: sechs von der CSU, drei von den FREIEN WÄHLERN, jeweils 2 von der AfD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Mitglied der SPD.

Die wachsende Bedeutung von Entscheidungen auf Europaebene für die bayerische Landespolitik hat dazu geführt, dass bereits im April 1978 der „Ausschuss für Information über Bundesangelegenheiten" in „Ausschuss für Information über Bundesangelegenheiten und Europafragen” umbenannt wurde. Heute firmiert der Ausschuss unter dem Namen „Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen”.

Der Ausschuss führt Expertenanhörungen durch und informiert sich regelmäßig über die Schwerpunkte der Tätigkeit der EU-Kommission sowie der halbjährlich wechselnden Ratspräsidentschaft. Er befasst sich auch mit Grün- und Weißbüchern und beteiligt sich an Konsultationen der EU-Kommission; diese stehen häufig am Anfang eines Rechtsetzungsprozesses der EU und dienen dazu, die Position der EU-Kommission offenzulegen und allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, eigene Interessen zu formulieren.

Einen Schwerpunkt der Ausschussarbeit bildet die Subsidiaritätskontrolle von Verordnungs- und Richtlinienentwürfen der EU. Der Ausschuss überprüft dabei jeden Entwurf eines Rechtsetzungsaktes der EU daraufhin, ob eine einheitliche EU-Regelung erforderlich ist. Die EU darf nämlich nur in den Bereichen tätig werden, in denen sie eine Befugnis hat, und auch dann nur, wenn eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene erforderlich und verhältnismäßig ist. Stellt der Ausschuss eine Subsidiaritätsrüge fest, so steht am Ende des Verfahrens regelmäßig ein entsprechender Landtagsbeschluss. Dieses Votum wiederum ist von der Staatsregierung bei der abschließenden Behandlung im Bundesrat maßgeblich zu berücksichtigen. Außerdem wird das Votum unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Europäischen Ausschuss der Regionen übermittelt.

Mit dem Bereich „regionale Beziehungen” hat der Ausschuss zu Beginn der 17. Wahlperiode eine neue Zuständigkeit erhalten. Aufgabe ist es hier, die vielfältigen Beziehungen des Freistaates Bayern zu den Nachbarländern, zu den europäischen Staaten und Regionen, aber auch zu den außereuropäischen Partnerschaftsregionen zu pflegen und nachhaltige Strukturen für einen parlamentarischen Austausch zu schaffen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei auch dem Thema „Entwicklungszusammenarbeit“ zu. Hier hat sich der Landtag auf der Grundlage der Beratungen im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen mit Beschluss vom 17.02.2016, Drucksache 17/10078, einstimmig auf „Entwicklungspolitische Leitsätze“ verständigt. Diese Grundsätze bilden seither einen gemeinsamen Werterahmen, an denen sich die entwicklungspolitische Zusammenarbeit des Freistaates Bayern orientiert.

Aufgabe des Ausschusses ist auch die Beratung von Bundesangelegenheiten. Dabei handelt es sich häufig um Anträge, mit denen die Staatsregierung aufgefordert wird, auf Bundesebene in bestimmter Art und Weise tätig zu werden. Der Ausschuss berät diese Anträge aus allen Politikbereichen mit, die zuvor in den Fachausschüssen behandelt wurden. Ziel dabei ist es, die Eigenständigkeit des Freistaates im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland zu wahren und zu stärken.

Zusammengefasst sieht sich der Ausschuss als Wächter bayerischer Kompetenzen und Interessen auf Bundes- wie auf Europaebene. Darüber hinaus ist er weltweit Ansprechpartner für die parlamentarische Pflege der regionalen Beziehungen des Freistaates Bayern.

Anhörungen des Ausschusses

Datum Thema Unterlagen
11.06.2024 Für eine EU ohne Antisemitismus

Beratungsverlauf

 

Seitenanfang