Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie

Der Ausschuss wurde vom Landtag bereits 1946 zu Beginn der ersten Wahlperiode eingerichtet. Sein Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Tätigkeitsbereich des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, dessen Arbeit der sozialpolitische Ausschuss begleitet.

Die Sitzungen finden jeweils am Donnerstag in den Sitzungswochen statt. Der allgemeine Sitzungskalender(Dokument vorlesen) enthält weitere Erläuterungen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie ist einer von 14 ständigen Fachausschüssen des Landtags. Ihm gehören insgesamt 14 Abgeordnete an: sechs von der CSU, drei von den FREIEN WÄHLERN, jeweils 2 von der AfD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Mitglied der SPD.

In seinem Geschäftsbereich unterstützt der Ausschuss das Plenum bei der Überprüfung der vorliegenden Anträge und Gesetzentwürfe und der Erarbeitung von sachgerechten Beschlüssen im breit gefächerten Spektrum der Arbeits-, Sozial- und Familienpolitik. Der Ausschuss leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung in diesen Bereichen. Neben der gesetzgeberischen Tätigkeit greift der Ausschuss aufgrund vorliegender Anträge einzelne sozialpolitische Themen auf, die für den Freistaat Bayern von besonderer Wichtigkeit sind.

Wesentliche Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen dabei in den Themenfeldern Familienpolitik, Kinderbetreuung und Jugendhilfe, Grundsatzfragen der Sozialpolitik sowie bei Fragestellungen betreffend Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung.

Zu den aktuellen Themen gehören gleichwohl u. a. auch Beratungen über die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung sowie älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Bayern, die Armutsproblematik und insbesondere die frühkindliche Bildung und Erziehung und die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.

Zur Vorbereitung der Entscheidungen führt der Ausschuss auch eine Vielzahl von Anhörungen und Fachgesprächen mit Sachverständigen, Experten und Vertretern seitens der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen und Gewerkschaften durch. Darüber hinaus befasst sich der Ausschuss mit einer Fülle von in seinen fachlichen Zuständigkeitsbereich fallenden Petitionen.

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