Parlamentarisches Kontrollgremium

Das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz.

Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder der Länder zu schützen.

Zu den grundlegenden Prinzipien dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören mindestens:

  • die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
  • die Volkssouveränität,
  • die Gewaltenteilung,
  • die Verantwortlichkeit der Regierung,
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • das Mehrparteienprinzip,
  • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden wiederum unterliegt einer parlamentarischen Kontrolle. Das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes in Bayern.

Das Parlamentarische Kontrollgremium besteht aus sieben Mitgliedern des Bayerischen Landtags (Art. 1 Abs. 2 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes). Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin gewählt. Das Parlamentarische Kontrollgremium übt seine Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtags solange aus, bis der nachfolgende Landtag ein neues Parlamentarisches Kontrollgremium gewählt hat.

Am 30. November 2023 wurden die Abgeordneten Vogel, Dremel und Grob (CSU), der Abgeordnete Hauber (FW), die Abgeordnete Schulze (Bündnis 90/Die Grünen) und der Abgeordnete Arnold (SPD) vom Landtag zu Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums sowie weitere sechs Abgeordnete mit den Stimmen einer Mehrheit der Mitglieder des Landtags zu stellvertretenden Mitgliedern gewählt. Die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Abgeordneten für die Wahl zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied haben jeweils die erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht:

 

Plenarprotokoll Nr. 19/5 v. 30.11.2023, S. 26 - 35, Mitteilung: LT-Drucks. 19/44

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