Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission

In der Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission wird die Wahl des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, der berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und der aus diesen zu wählenden ersten und zweiten Vertreter des Präsidenten vorbereitet.

Nach Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof werden der Präsident, die berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und der aus diesen zu wählende erste und zweite Vertreter des Präsidenten vom Landtag gewählt. Die Wahl findet ohne Aussprache in der Vollversammlung statt. Sie ist in einem Gremium des Landtags vorzubereiten, dessen Zusammensetzung und Verfahren der Landtag bestimmt. Die Sitzungen des Gremiums sind nichtöffentlich. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs oder sein Vertreter nimmt an den Sitzungen teil. § 38 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag konkretisiert die Regelungen im Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof dahingehend, dass zur Vorbereitung der Richterwahlen als zuständiges Gremium beim Landtag die Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission gebildet wird. Diese besteht aus dem Vorsitzenden und neun Vertretern der Fraktionen, für die jeweils zwei Stellvertreter zu benennen sind. Den Vorsitz führt der Präsident oder die Präsidentin des Landtags oder im Verhinderungsfall einer der Vizepräsidenten. Die Aufteilung der Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt mit Ausnahme des Vorsitzenden nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Jede Fraktion erhält mindestens einen Sitz.

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