Kontrollkommission BayernFonds

Der Bayerische Landtag hat am 24. April 2020 das Gesetz über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur (BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz – BayFoG) verabschiedet.

Das Gesetz (Artikel 12 Absatz 5 BayFoG) sieht vor, dass eine parlamentarische „Kontrollkommission BayernFonds” geschaffen wird. Das Gremium konstituierte sich am 27. Mai 2020.

Artikel 12 Absatz 5 BayFoG lautet: „Zur parlamentarischen Begleitung und Kon­trolle des Fonds wird eine Kontrollkommission BayernFonds gebildet. Sie besteht aus 12 Mitgliedern und wird vom Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags geleitet. Diese wird regelmäßig über alle den Fonds betreffenden Fragen, sowohl zur Kreditaufnahme für den Fonds als auch zu Unterstützungsmaßnahmen, von den nach diesem Gesetz jeweils zuständigen Staatsministerien unterrichtet. Zudem kann sie, über die Zuständigkeitsregelungen dieses Gesetzes hinaus, ihre Zustimmung erforderlich machen für besonders bedeutende Einzel­fall­entscheidungen zu Unterstützungsmaßnahmen sowie zur Nutzung der Kreditermächtigung des Fonds und der nach diesem Gesetz zu erlassenden Richtlinien. Die Kontrollkommission legt die notwendigen Kriterien hierfür fest.”

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