Ausschuss für Wissenschaft und Kunst

Hochschulen und Universitäten, Forschung, aber auch Musik, Museen, Theater sowie die öffentlich-rechtlichen Medien sind einige Themen, mit denen sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst befasst.

Die Sitzungen finden jeweils am Mittwoch in den Sitzungswochen statt. Der allgemeine Sitzungskalender(Dokument vorlesen) enthält weitere Erläuterungen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ist einer von 14 ständigen Fachausschüssen des Landtags. Ihm gehören 18 Abgeordnete an: acht von der CSU, jeweils drei von den FREIEN WÄHLERN, der AFD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Mitglied der SPD.

Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen den Politikfeldern des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, dessen Arbeit der Fachausschuss kontrolliert, unterstützt und begleitet. Er berät dazu federführend Gesetze, Staatsverträge und Anträge. Der Schwerpunkt der Ausschussarbeit umfasst alle Fragen der Hochschulen und Universitäten einschließlich der Universitätskliniken sowie die universitäre Forschung. Die bayerischen Hochschulen waren und sind entscheidende Impulsgeber für Innovation und Fortschritt und befinden sich in einem dynamischen Prozess der Modernisierung und der Internationalisierung. Im Mittelpunkt der Arbeit des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst steht im Weiteren die stetige Verbesserung der Bedingungen für Lehrkräfte, Beschäftigte und Studierende an den bayerischen Hochschulen.

„Bayern ist Kulturstaat” – so steht es in Artikel 3 der Bayerischen Verfassung. Der Ausschuss befasst sich mit Grundsatzfragen der Kulturpolitik und den Bereichen Denkmalschutz, Musik, Museen und bildende Kunst, den wissenschaftlichen Sammlungen und Theatern sowie den öffentlich-rechtlichen Medien. Ob im professionellen oder im Amateurbereich, in den großen Zentren oder im ländlichen Raum, ob traditionell oder innovativ: Kultur in Bayern ist lebendig und vielfältig. Zum Aufgabenspektrum des Ausschusses gehören weiter die Modernisierung und Erweiterung der bayerischen Museen- und Theaterlandschaft sowie die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für Kulturschaffende. Zur Abrundung des Meinungsbildes und zur Vorbereitung der Entscheidungen hört der Ausschuss immer wieder Sachverständige und Interessenverbände an. Darüber hinaus berät und entscheidet der Ausschuss über Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern, die in seinen fachlichen Zuständigkeitsbereich fallen.

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