Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz

Der Aufgabenbereich des Ausschusses entspricht heute weitgehend dem Tätigkeitsfeld des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, dessen Arbeit der Ausschuss begleitet, unterstützt und kontrolliert. Eine gesunde Umwelt ist ein Wert an sich und Basis für eine hohe Lebensqualität.

Die Sitzungen finden jeweils am Donnerstag in den Sitzungswochen statt. Der allgemeine Sitzungskalender(Dokument vorlesen) enthält weitere Erläuterungen.

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist einer von 14 ständigen Fachausschüssen des Landtags. Ihm gehören 18 Abgeordnete an: acht von der CSU, jeweils drei von den FREIEN WÄHLERN, der AFD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Mitglied der SPD.

Am 10. Dezember 1974 richtete der Landtag erstmals einen eigenständigen Umweltausschuss ein, der sich mit dem – seit 5. April 1984 auch in die Bayerische Verfassung aufgenommenen – Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen befasst. Das bedeutete einen Markstein in der Verfassungs- und Umweltpolitik nicht nur in Bayern, sondern in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt. Weder im Grundgesetz noch in den Länderverfassungen war bis zu diesem Zeitpunkt der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in einer Weise herausgestellt worden, wie es durch die Aufnahme in die Bayerische Verfassung geschehen ist.

Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen bildet den Maßstab der politischen Arbeit, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist ein Versuch, Ökologie, Ökonomie und soziale Gerechtigkeit in Einklang zu bringen. Die Notwendigkeit dieser umfassenden Betrachtungsweise wird z. B. an der Komplexität des Klimaschutzes deutlich. Im Ausschuss werden die Kompetenzen in den Bereichen Umweltschutz und Verbraucherschutz gebündelt. Das Gremium berät Anträge und Gesetzentwürfe, die insbesondere die Qualitätsverbesserung und Reinhaltung der Umweltmedien Wasser, Boden und Luft, den Tier- und Artenschutz, den Verbraucherschutz im Allgemeinen sowie die Lebensmittelsicherheit im Speziellen zum Inhalt haben. Zur Abrundung des Meinungsbildes und zur Vorbereitung der Entscheidungen kann der Ausschuss auch Expertenanhörungen durchführen.

Darüber hinaus berät und entscheidet der Ausschuss über Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern, die in seinen fachlichen Zuständigkeitsbereich fallen.

Anhörungen des Ausschusses

Datum Thema Unterlagen
  Zukunft des „Bayerischen Weges“ im Tinkwasserschutz

 

Beratungsverlauf

  Verbraucherschutz am Energiemarkt

 

Beratungsverlauf

 

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