Neue Wahlperiode: Ständige Ausschüsse des Landtags nehmen die Arbeit auf

Mittwoch, 28. November 2018

Gesetzentwürfe, Anträge und Anfragen, Petitionen – ein Großteil des parlamentarischen Arbeitspensums des Landtags wird in den Ausschüssen absolviert. Ende November haben sich die 14 ständigen Ausschüsse der neuen Wahlperiode konstituiert. Dabei wurden auch die neuen Vorsitzenden und ihre Stellvertreter gewählt (siehe Fotos und Informationen zu den Fachausschüssen).

Sie sind die „Werkstätten“ des Parlamentsbetriebs: die Ausschüsse. Jeder der 14 ständigen Ausschüsse des Landtags ist für ein bestimmtes Politikfeld zuständig. In den Ausschüssen beraten die Experten der Fraktionen Gesetzentwürfe und Anträge, zu denen sie Beschlussempfehlungen abgeben. Auf diese Weise werden in den Ausschüssen die Beschlüsse des Plenums, also der Vollversammlung, inhaltlich vorbereitet.

Für die 18. Wahlperiode wurden folgende ständige Ausschüsse zu folgenden Themenfeldern gebildet:
1. Staatshaushalt und Finanzfragen (22 Mitglieder)
2. Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration (14 Mitglieder)
3. Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (18 Mitglieder)
4. Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (18 Mitglieder)
5. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (18 Mitglieder)
6. Arbeit und Soziales, Jugend und Familie (18 Mitglieder)
7. Wissenschaft und Kunst (18 Mitglieder)
8. Bildung und Kultus (18 Mitglieder)
9. Fragen des öffentlichen Dienstes (14 Mitglieder)
10. Eingaben und Beschwerden (14 Mitglieder)
11. Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen (14 Mitglieder)
12. Umwelt und Verbraucherschutz (18 Mitglieder)
13. Gesundheit und Pflege (18 Mitglieder)
14. Wohnen, Bau und Verkehr (18 Mitglieder)

Katja Helmö

 

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